Die SP-Fraktion dankt dem Stadtrat und besonders dem Finanzdepartement für die Beantwortung unserer Interpellation. Mit den Antworten sind wir aber nicht ganz zufrieden. Insgesamt verspüren wir grosse Zurückhaltung und wenig Wille zur Umsetzung der Initiative.

In die erwähnte Umsetzungsstrategie zur Volksinitiative „Wohnen in Zug für alle“ setzen wir daher grosse Hoffnung. Ob damit dann unsere Erwartungen erfüllt werden, ist abzuwarten.

 

Nun zu den einzelnen Antworten auf unsere Fragen.

Die Antworten auf Frage 2:

Die angedachte und aufgezeigte finanzielle Unterstützung von gemeinnützigem und genossenschaftlichem Wohnungsbau besteht einzig und allein aus dem Verkaufserlös eines Grundstücks im Gebiet Gimenen. Etwas bescheiden.

Die Beantwortung zeigt auch auf, wie dürftig die städtischen Landreserven sind. Der Stadtrat listet acht unbebaute und drei bebaute Baulandgrundstücke auf. Wovon drei klein, unförmig oder sogar ein Weg sind, so dass sie nicht bebaut werden können. Bei drei Grundstücken geht die Stadt von einer möglichen Nutzung für den preisgünstigen Wohnungsbau aus. Bei vier weiteren sieht der Stadtrat auf lange Sicht Entwicklungspotenzial. Es wird wieder auf die Umsetzungsstrategie verwiesen.

Unter diesen Voraussetzungen kann die Stadt weder selber bauen noch gemeinnützige Bauträger unterstützen.

 

Bei der Antwort auf Frage 5 keimt Hoffnung auf. Im Rahmen von Bebauungsplänen sollen Anteile für den preisgünstigen Wohnungsbau vorgesehen werden. Wir werden den Stadtrat an diese Aussage erinnern.

Die Auskunft auf Frage 6 bestürzt. Es wurde seit Bestehen des Wohnbauförderungsreglements 1992 noch nie eine Beitragsleistung beansprucht. Ist es Eigentümerinnen und Baurechtsberechtigten  überhaupt bekannt, dass diese Möglichkeit eines zinslosen Darlehens besteht oder wurde bewusst nie darauf hingewiesen? Dass ein noch nie verwendetes Reglement auch nicht den aktuellen Verhältnissen angepasst wurde, erstaunt dann schon weniger.

Unter den Antworten auf Frage 8 hat es ein paar Lichtblicke.

So ist es für den Stadtrat denkbar zu prüfen, ob mit punktuellen Anpassungen in Grundstücken der Zone OeIB preisgünstiger Wohnraum gefördert werden kann. Und es scheint auch möglich, in Wohn- und Arbeitszonen den Wohnanteil zugunsten preisgünstiger Wohnungen zu erhöhen.

Der Festschreibung von einem Anteil an preisgünstigen Wohnungen in Bebauungsplänen steht eigentlich nichts im Wege. Der kantonale Richtplan sieht dies sogar vor. Bei den nächsten Bebauungsplänen steht der Realitätstest bevor.

Dass bei der Beantwortung der Frage nach einem zinslosen Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger, auf eine fehlende Grundlage verwiesen wird, macht ratlos. Steht doch in § 2 Absatz 3 des vorhin erwähnten Wohnbauförderungsreglements: „Die Darlehen werden unter Vorbehalt von § 6 zinslos gewährt und sind grundpfändlich zu sichern.“ Verstehen wir hier etwas falsch?

Alles in allem fehlt es uns in der Beantwortung des Stadtrates an Ideen und spürbarer Bereitwilligkeit den Volkswille auch ernsthaft umzusetzen. Es wird mit angezogener Handbremse etwas herumkutschiert.

Die SP-Fraktion wartet mit Spannung auf die Umsetzungsstrategie zur Volksinitiative „Wohnen in Zug für alle“. Mit diesem Funken Hoffnung nehmen wir die Antwort des Stadtrates zur Kenntnis.