Reiheneinfamilienhäuser Hertistrasse 7, 11, 13, 21, Zweifamilienhaus Knopfliweg 4, Garagen-Lager Knopfliweg 8, Stockwerkeigentum 4.5 Zimmer-Wohnung Vorstadt 2; Vorgehenskonzept

Dieses Geschäft warf seit der Veröffentlichung einige hohe Wellen. Auch die SP-Fraktion nahm sehr überrascht und enttäuscht Kenntnis von den Absichten des Stadtrats. Offenbar ist jedes Mittel recht, um eine, auch nur eine moderate Steuererhöhung zu vermeiden. Lieber wird – sehr kursichtig denkend – kostengünstiger städtischer Wohnraum verkauft. Bereits wurden Leistungen und Beiträge an Institutionen und Vereine grosszügig reduziert um die Ausgaben der Stadt den gesunkenen Einnahmen wieder anzupassen.

Eine private Liegenschaftsbesitzerin würde sich niemals von ihren Liegenschaften trennen, nur weil die Finanzen momentan etwas in Schräglage sind. Sie würde wohl eher dafür sorgen, dass die stetig sinkenden Einnahmen wieder ansteigen. Und erst, wenn alle diesbezüglichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, über allfällige Verkäufe nachdenken. Liegenschaften gelten nicht ohne Grund seit langem als solide Anlage. Oder gibt es einen anderen Grund, weshalb Pensionskassen ihr Geld mit Vorliebe in Immobilien investieren? Der Verkauf von Liegenschaften, wie ihn der Stadtrat hier vorhat und welcher von der bürgerlichen Mehrheit im Rat auch schon mehrfach gefordert wurde, geht aber genau in die verkehrte, falsche Richtung.

Die SP-Fraktion erwartet vom Stadtrat ein Vorgehen, das über den nächsten Jahresabschluss hinaus Wirkung zeigt. Einmalig zu knapp 6 Mio. kommen ist keine durchdachte und langfristige Strategie. Leider kann das Geschäft vom GGR nicht abgelehnt werden, da die Beträge je unter 1 Mio. in der Kompetenz des Stadtrats liegen.

Nachfolgend unsere Überlegungen zum Vorgehenskonzept, mit der Hoffnung beim Stadtrat auf offene Ohren zu stossen.

Die vier Reiheneinfamilienhäuser an der Hertistrasse und die Liegenschaften an am Knopliweg darf die Stadt schon aus grundsätzlichen Überlegungen nicht verkaufen. Einfamilienhäuser und Wohnungen an zentraler Lage sind rar und daher unabdingbar im städtischen Liegenschaften-Portfolio. Mit einem Verkauf ginge noch mehr bezahlbarer Wohnraum in Zentrumsnähe verloren. Und nicht zuletzt sind die Liegenschaften als strategische Reserve für allfällige Tauschgeschäfte sehr wertvoll. Es zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass die Stadt Zug nicht über viele interessante Liegenschaften oder Landstücke verfügt. Die fünf Wohnhäuser heute gesamthaft zu rund 4.5 Mio. für immer zu verkaufen wäre ein grosser Fehler.

Die Eigentumswohnung an der Vorstadt 2 steht quer im städtischen Portfolio und dürfte eigentlich gar nicht als Pflichtwohnung aufgeführt sein. Diese Wohnung kam als Tauschhandel in den Besitz der Stadt und soll daher auch zu marktüblichem Preis verkauft werden. Dies aber nicht jetzt, sondern wie in der BPK und GPK richtig festgestellt wurde, erst nach dem allfälligen Bau des Stadttunnels. Die markante Wertsteigerung dieser Wohnung an bester Lage am Zugersee ist auch für Laien absehbar.

Im Bericht negativ aufgefallen ist uns bei den Liegenschaften an der Hertistrasse und am Knopfliweg der offenbar mangelhafte Unterhalt durch die Stadt. Es ist die Rede von sanierungsbedürftigem oder gar schlechtem baulichen Zustand. Hier sind die Erwartungen der SP-Fraktion klar – die städtische Liegenschaften-Abteilung muss ihrer Aufgabe auch beim Unterhalt ihrer Liegenschaften nachkommen.

Zusammengefasst sind wir gegen einen Verkauf dieser Liegenschaften und für eine langfristig gesunde Stadtkasse. Gerne hätten wir künftig auch einen Vorschlag zur Erhöhung der Einnahmen, statt immer nur für die Senkung der Ausgaben.

Die SP-Fraktion beantragt negative Kenntnisnahme von diesem untauglichen Vorgehenskonzept.