Der kantonale Richtplan wird derzeit angepasst. Die, auf den ersten Blick sehr trockene und abstrakte Materie, lohnt einen vertieften, zweiten Blick. Denn es geht um nichts Geringeres als die Zukunft des Kantons Zugs. Wenn man die Entwicklung in den letzten Jahren anschaut ist ein Richtungswechsel angebracht.

Was mich daher beim Lesen des Entwurfs gefreut hat ist, was bei den Leitgedanken steht: „Der Kanton Zug strebt ein langsames, mässiges Wachstum an.“ Das klingt vernünftig und logisch. Allerdings gilt noch zu klären, wie sich langsam und mässig definiert. Der Zeithorizont des neuen Richtplans geht bis 2040, also von heute an 23 Jahre. Wie war es in den vergangenen 23 Jahren in Bezug auf langsames und mässiges Wachstum?

Etwas weiter, bei Ziele zur Bevölkerungsentwicklung sind dann die Zahlen für die einzelnen Gemeinden aufgeführt. Für die Stadt Zug ist die Bevölkerung von 2040 mit 37‘000 angedacht. Gegenüber 2015 sind dies rund 7‘700 Menschen mehr. Das entspricht zweimal dem Dorf in dem ich aufwuchs. Ist das nun viel oder mässig?

Bei den anderen Gemeinden sieht es ähnlich aus. Der Kanton Zug soll bis 2040 rund 22% mehr Menschen beheimaten. In Zahlen sind es rund 26‘000 Personen, also eine ganze Gemeinde Baar mehr als heute. Ist das schon viel oder noch mässig?

Bei Ziele zur Siedlung steht: „Die räumliche Ausdehnung der Siedlungen ist gestoppt.“ „Die Verdichtung innerhalb der Bauzone misst sich an hohen städtebaulichen Anforderungen. Die Qualität der öffentlichen Freiräume und der Siedlungsumgebung ist hoch.“ Dies ist ein Muss, aber es umzusetzen wird eine Gratwanderung sein. In der Vergangenheit zeigte sich, dass die hohen Anforderungen und was eine hohe Qualität ist, jeweils sehr unterschiedlich interpretiert wird. Der, von der Stimmbevölkerung abgelehnte, Bebauungsplan Unterfeld ist das aktuellste Beispiel dazu. Zu hoffen bleibt auch in Zukunft, dass die städtebaulichen Anforderungen und eine gute Architektur nicht zu Lasten der maximal zu erzielenden Rendite vernachlässigt werden.

Unter Stossrichtung für die Stadtlandschaften steht: „Die wichtigen Naherholungsgebiete am Rande der Stadtlandschaft bleiben frei. Das Ziel „in fünf Minuten zu Fuss im Grünen“ ist erfüllt.“ Welches sind die wichtigen Naherholungsgebiete? Was ist, wenn der Siedlungsdruck doch grösser wird, als heute angenommen. Zu hoffen ist, dass nicht nur jene Naherholungsgebiete frei bleiben, die so unattraktiv liegen, dass sich ein Bebauen oder Bewirtschaften nicht lohnt.

Ebenfalls unter demselben Titel ist aufgeführt: “Preisgünstiger Wohnungsbau fördert die Durchmischung der Bevölkerung.“ Dies stimmt, nur ist leider nicht definiert, wie der preisgünstige Wohnungsbau gewährleistet und umgesetzt wird. Die eingereichte Initiative der Juso und Jungen Alternativen fordert 20% bezahlbarer Wohnraum bis in 20 Jahren. Der Regierungsrat sieht die Forderung bereits heute als erfüllt an. Die Realität jener, die sich das Wohnen im Kanton Zug bereits heute nicht mehr leisten können, ist aber eine andere. Das Stimmvolk wird demnächst darüber abstimmen, wer in Zukunft in Zug wohnen kann.

Die gründliche Lektüre des Richtplanentwurfs ist also durchaus interessant und anregend. Es werden eine Menge Fragen aufgeworfen. Dass sich Zug entwickeln muss, ist unbestritten. Über das Wie und Wo und mit welchen Rahmenbedingungen muss man sich aber noch einigen. Dies sind für mich auch aus SP-Sicht einige der drängendsten Fragen für unseren Kanton.