Bei Gesetzen und Reglementen wird manchmal von Gummi-Paragrafen geredet. Hier haben wir einen regelrechten Gummi-Bebauungsplan. Zur Veranschaulichung; Eine arealinterne Erschliessung kann hier sein aber allenfalls eher dort. Die Position der Baubereiche ist nicht fix festgehalten, sondern noch verschiebbar. Auch sollen Passerellen zwischen fast allen Baubereichen möglich sein, sogar über der Oberallmendstrasse. Die Platzierung möglicher Hochhäuser ist ebenfalls in einem weiträumig definierten Gebiet möglich. Die riesige Baumasse von fast 1 Mio. m3 kann in den Baubereichen so oder ebenfalls ganz anders verteilt werden.

Der vorgelegte Bebauungsplan ist unbestimmt und unbeständig. Zu was genau sagen wir jetzt ja, und was wird dann wirklich gebaut? Diese Ungewissheit war denn auch der grösste Diskussionspunkt an der SP-Fraktionssitzung. Auch der sehr lange Planungs- und Umsetzungs-Zeitraum löst Bedenken aus. Es ist aber auch eine spannende Ausgangslage und wenn alles so kommt, wie skizziert, durchaus eine gute Sache.

Betreffend Mehrwertabschöpfung sollen wir den Ausführungen des Stadtrats glauben. Die aufgeführten Argumente für den Verzicht eines Mehrwertausgleichs können wir aber nicht nachvollziehen. Da geheim, fehlt uns hierzu die Grundlage. Dass aber mit dem neuen Bebauungsplan mehr möglich ist als mit dem gültigen, ist für uns augenfällig.

Nun zum Vertrag zur Ermöglichung von preisgünstigem Wohnraum in der Stadtgemeinde Zug. Dies tönt zuerst gut, aber auch hier liegt der Teufel im Detail. So wird die V-Zug Immobilien AG nicht dazu verpflichtet preisgünstigen Wohnraum zu erstellen, sondern lediglich dazu 8 Mio. Franken in die Verbilligung von Bauland zu investieren. Diese Verpflichtung wird die V-Zug Immobilien AG einer Stiftung übertragen. Wird diese liquidiert oder ist eine Realisierung von preisgünstigem Wohnraum innerhalb 20 Jahren nicht möglich, muss der ausstehende Betrag zweckgebunden an die Stadt Zug ausgezahlt werden.

Wieso baut die Stadt Zug selber so wenig preisgünstigen Wohnraum? Weil sie keine Grundstücke und Bauplätze hat. Diese fehlen und nicht das Geld. So wird es uns zumindest immer wieder kommuniziert. Und nun lässt sich der Stadtrat auf einen Vertrag ein, der eine Auskaufs-Klausel beinhaltet. Wir hoffen wirklich sehr, dass diese nicht beansprucht wird.

Die SP-Fraktion stellt den Antrag, dass der im Vertrag unter Punkt 8 geforderte jährliche Bericht über die Verwendung der Mittel dem GGR zu unterbreiten ist. Dies mindestens zur Kenntnisnahme.

In erster Lesung stimmt die SP-Fraktion trotz der grossen Ungewissheit dem Bebauungsplan mit den Anträgen der BPK zu. Für die zweite Lesung behält sie sich aber eine nochmalige Abwägung aller vorher genannten strittigen Punkte vor.