Interessiert hat die SP-Fraktion die Antwort des Stadtrates auf die Interpellation gelesen.

Die Tabelle im Anhang zeigt übersichtlich auf, bei welcher städtischen Liegenschaft beim Brandschutz, bei den Fluchtwegen, der Absturzsicherung oder anderem nachgerüstet werden muss. Mir ist aufgefallen, dass bei vielen Sportanlagen und Schulhäusern Mängel beim Brandschutz und den Fluchtwegen bestehen. Wieso viele dieser – eigentlich dringlichen – Massnahmen mit einer Ausführung bis ins Jahr 2021 aufgeführt sind, leuchtet nicht ein. Die neuen Brandschutz-Vorschriften sind seit 2015 in Kraft. Im Alltag kann ein Gebäude wohl weiterhin wie gehabt benutzt werden. Im Brandfall aber ist es entscheidend, dass die Fluchtwege in Ordnung sind und der notwendige Brandschutz funktioniert. Die SP-Fraktion wäre dankbar, wenn der Stadtrat hierzu noch einige Erläuterungen machen könnte.

Von der Antwort auf die Frage 5 waren wir ernüchtert. Es geht um das Bauernhaus an der Schochenmühlestrasse 2, in dem es im März gebrannt hat. Die SP-Fraktion ist erstaunt, dass der Stadtrat das Gebäude einfach aufgibt. Immerhin ist das stattliche Gebäude von 1799 im Inventar der schützenswerten Baudenkmäler aufgelistet und zumindest von der Strassenseite her sieht es nicht abbruchreif aus. Aber irgendwie ist bei diesem Gebäude schon länger der Wurm drin. Alles was hier angedacht war, wurde wieder verworfen und als nicht ausführbar taxiert. Und nun auch noch der Brand. Dass ein Neubau der einzige Weg ist, auf diesem Grundstück noch etwas Sinnvolles zu realisieren, stimmt uns nachdenklich. In der Antwort des Stadtrates wird als Brandursache fahrlässiges Handeln erwähnt. Wieso hat sich jemand darin aufgehalten, wenn es doch seit geraumer Zeit unbewohnt ist? Gerne hätten wir dazu mehr Auskunft.