Eigentlich ist es nicht die Aufgabe des GGRs, zu Kontrollieren ob geltendes Baurecht durchgesetzt wird. Dafür ist in der Stadt Zug und in Oberwil das Baudepartement zuständig. Die SP-Fraktion dankt aber der Fraktion Alterative-CSP für ihre Interpellation. Erstaunt nahmen wir zur Kenntnis, dass in Oberwil offenbar bei Bauten eigene Massstäbe gelten.

Beim Restaurant Rigiblick wurden bezüglich dem Zeltanbau mit Heizung offenbar schon sehr lange beide Augen zugedrückt. Gemäss Antwort setzte man am 5. September 2017 eine erste Frist für eine Baueingabe respektive für Angaben zur Aufstellungsdauer. Seither verzögert der Pächter das rechtmässige Vorgehen. Ich staune ob der Passivität der Abteilung Baubewilligungen und der zuständigen Baupolizei. Der Pächter stört sich sicher am wenigsten an dieser Untätigkeit. So hat er dank seinen, offenbar gewährten, Fristverlängerungen bereits seit eineinhalb Jahre ein grösseres und besser nutzbares Platzangebot.

Beim Restaurant Kreuz ist man in einen Schritt weiter. So wurden hier wenigsten nachträglich, für bereits erststellte Bauten, Gesuche eingereicht. Zwei sind gemäss Antwort des Stadtrats noch hängig. Aber auch hier wurde dem gleichen Pächter für einen Anbau eine Frist für den Rückbau respektive ein Baugesuch gesetzt, die nun verstrichen ist.

Die SP-Fraktion hätte gerne vom Stadtrat Auskunft über den aktuellen Stand. Wurde nun den beiden schriftlichen Anordnungen entsprochen? Oder wurden die Fristen erneut verlängert?