Die Interpellation der Fraktion ALG/CSP zum Stadtraumkonzept „Zug 2050“ hat einige wichtige und interessante Antworten hervorgebracht. Vielen Fragen weicht der Stadtrat aber auch mit dem Hinweis auf die anstehende Revision der Ortsplanung aus.

Im Fragenblock 1 geht um das grosse Neubaugebiet „Äussere Lorzenallmend“. Es geht jetzt aber nicht mehr um die Frage, ob Zug so ein grosses Neubaugebiet braucht. Diese wurde im Rahmen der letzten Ortsplan-Revision beantwortet. Jetzt geht es um die verträgliche Umsetzung des erarbeiteten Leitbilds Lorzenebene. Die SP-Fraktion teilt die Meinung des Stadtrates, dass es kein anonymes monofunktionales Gewerbegebiet werden soll. Diese gibt es bereits in nächster Nähe. Ebenfalls wollen wir keine eigene neue Lorzenstadt, wie bei Frage 1c vorgeschlagen. Wir möchten vielmehr, dass mit dem neuen Stadtviertel die bestehenden Quartiere Riedmatt, Choller, Rank, Steihuserbrugg und Ammannsmatt gut eingebunden werden. Von diesen aus gesehen ist das Neubaugebiet auch kein peripherer Satellit, sondern die unmittelbare Nachbarschaft. Auch kommt bei mir als Anwohnerin die Hoffnung auf, dass dort ein belebtes und attraktives Zentrum für alle diese Quartiere am nordwestlichen Rand der Stadt Zug entstehen kann. Ein neues Quartier Lorzen mit einem Quartierladen und Aufenthaltsqualität, nicht nur ein weiteres Schlafquartier. Die SP-Fraktion setzt ihre Hoffnungen in den Stadtrat, im Speziellen in das Baudepartement, dass im neuen Stadtteil wirklich attraktiv gestaltete öffentliche Räume entstehen und nicht einfach nur weitere aufgereihte Wohnblöcke. Wir möchten eine Stadtplanung mit Rückgrat, damit diese grosse Chance nicht vertan wird.

Fragenblock 2; Das behördenverbindliche Stadtraumkonzept ist ein längst notwendiges Planungsmittel. Es setzt den Fokus gesamtheitlich auf die Stadt und ihre Quartieren. Und macht nicht mehr nur Vorschriften für einzelne Bauzonen. Die SP-Fraktion teilt aber die Skepsis der Interpellantin, was die konkrete Umsetzung der darin abgebildeten Grundsätze betrifft. Hier werden wahrscheinlich viele der guten Ideen an der Realität scheitern. An den vielen verschiedenen Grundeigentümerinnen, die zu ganz verschiedenen Zeitpunkten Umbauen oder etwas Neues errichten wollen. Auch werden Eigeninteressen und Renditedenken von Investoren die städtebaulichen Grundsätze auf die Probe stellen. Die erwähnten Quartiergestaltungspläne sind sicherlich ein gutes zusätzliches Planungsmittel. Denn es wird damit, anders als mit Bebauungsplänen, nicht nur bis zur Parzellengrenze geschaut.

Bei den Antworten zum Fragenblock 3 vermissen wir den Hinweis zur angenommenen Volksinitiative „Wohnen in Zug für alle“. Der Stadtrat hat im Juni 2012 den Auftrag erhalten, sich aktiv für bezahlbaren Wohnraum einzusetzen. Doch seither ist nicht viel gegangen. Die erwähnte enge Zusammenarbeit mit Genossenschaften hat noch nichts Spürbares bewirkt. Auch wurden die in den Bebauungsplänen festgelegten Wohnanteile für preisgünstigen Wohnungsbau sogleich wieder durch das Zulassen von Eigentumswohnungen ad absurdum geführt. Und die Umsetzung der 400 städtischen Wohnungen, Auftrag einer Volksinitiative von 1981, brauchte über 20 Jahre. Bezüglich des Einsatzes für bezahlbaren Wohnraum erwarten wir vom Stadtrat künftig deutlich mehr Engagement. Gerade auch wenn verdichtet gebaut werden soll.

Zum Fragenblock 4; Auch in der SP-Fraktion kam schon die Frage nach dem Stellenwert der im  ISOS aufgeführten geschützten Ortsbilder auf. Bisher hatte ein ISOS-Eintrag jedenfalls kein bis sehr wenig Gewicht bei Abrissen und Neubauprojekten. Eine Klärung des Stellenwerts von ISOS ist notwendig.

Die SP-Fraktion nimmt die Antwort des Stadtrats zur Kenntnis.