Die SP-Fraktion kann die Anträge des Stadtrats mit den Änderungen gegenüber der 1. Lesung gutheissen. Auch den Vorbehalt, neu Antrag, der BPK können wir bejahen. Wir werden aber einer Festsetzung des Bebauungsplans nicht zustimmen, wenn das Teilgebiet B nicht auch die Parzellen 519 und 520 umfasst.

Die Haltung der SP-Fraktion hat sich in dieser Frage seit der 1. Lesung nicht geändert, so ist unser Antrag zur 2. Lesung nur konsequent. Der Antrag lautet:

Das Teilgebiet B (Parzellen 521 – 525) ist um die Parzellen 519 und 520 zu erweitern.

Die SP-Fraktion möchte die Einheit des südlichen Gevierts bewahren, bevor eine Unterschutzstellung der Blockrandbebauung durch den Denkmalschutz nicht definitiv vom Tisch ist. Die Parzellen 519 – 525 gehören als gewachsene Stadtstruktur zusammen.

Die Abtrennung der Parzellen 519 + 520 im Norden könnte zu einem Präjudiz führen. Die Diskussion betreffend jetzigen Teilgebiet B und den zwei Parzellen kann, insbesondere betreffend Stadttunnel und Unterschutzstellung, so ohne Zeitdruck geführt werden.

Die Häusergruppe entlang der Baarerstrasse zwischen der Gubel- und Bleichistrasse ist im Inventar der schützenswerter Ortsbilder der Schweiz, ISOS, mit dem Erhaltungsziel B (Erhaltung der Struktur) aufgeführt.

Die an prominenter Lage 1924 erbaute markante Gebäudegruppe ist auch 1990 im Verzeichnis schützenswerten Bauten, Baugruppen und Anlagen der Stadt Zug aufgeführt.

Und im 1992 herausgegebenen Zuger Bautenführer, ist die Blockrandbebauung als eines von 52 ausgewählten Objekten in der Stadt Zug aufgeführt.

Können wir uns heute einfach darüber hinwegsetzten ohne eine seriöse Abklärung? Insbesondere da auf meine Nachfrage George Frey, der kantonale Denkmalpfleger, meinte, dass diese Häusergruppe vermutlich schützenswert ist und der Denkmalschutz noch nicht entschieden hat. Der Denkmalschutz sei mit dem Bebauungsplan etwas überrollt worden.

Gerade im Stadtzentrum braucht es auch Zeitzeugen und nicht nur moderne Neubauten. Mit der Überbauung City-Park wurde bewiesen, dass dank einen Nebeneinander von alten und neuen Bauten sehr gute Lösungen entstehen können.

Der Bebauungsplan kann problemlos auch mit erweitertem Teilgebiet B festgesetzt werden.

Die SP-Fraktion möchte nicht, dass der GGR über eine Schutzwürdigkeit der Gebäude entscheidet. Wir möchten nur die Blockrandbebauung als Einheit erhalten, bis die Abklärungen betreffend Unterschutzstellungen abgeschlossen sind.

Sonst ist es in etwa so, wie wenn der Arzt dem Patienten den kleinen Finder abbindet und ihm dann einem Monat später mitteilt, die Hand kann als ganzes geheilt werden. Nun sei es aber leider für den kleinen Finger schon zu spät.

Bitte unterstützen sie den Antrag der SP-Fraktion, damit in Ruhe und mit der gebotenen Sorgfalt die Erhaltung eines ausdrucksvollen Bauwerks abgeklärt werden kann.